Koblenz, den 03.02.2017

Wer hartnäckig falsch parkt, dem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 23.10.2016 (Az. 11 L 432.16) in einem Eilverfahren den Entzug einer Fahrerlaubnis aufgrund vielfachen Falschparkens bestätigt. 

Nicht nur Eintragungen  im Verkehrszentralregister rechtfertigten den Entzug der Fahrerlaubnis,  sondern auch andere Gründe, nach welchen sich der Fahrer als ungeeigneter Verkehrsteilnehmer erwiese, so das Verwaltungsgericht. Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs seien für die Beurteilung der Fahreignung relevant, wenn der Verkehrsteilnehmer offensichtlich nicht gewillt sei, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffenen Ordnungsvorschriften einzuhalten, sondern diese hartnäckig missachte.

Auch die Behauptung ein anderer habe die Verkehrsverstöße begangen, lässt keine andere Betrachtungsweise zu.  Denn auch bei demjenigen liege ein charakterlicher Mangel der ihn als ungeeigneten Verkehrsteilnehmer ausweise vor, der nichts gegen Verkehrsverstöße von Personen unternehme, die sein Fahrzeug mit seiner Billigung benutzten.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Autofahrer hatte die letzten 24 Monate insgesamt 88 Verkehrsordnungswidrigkeiten – darunter insgesamt 83 Parkverstöße - begangen. Aufgrund seines hartnäckigen Falschparkens wurde er daher zur Abgabe eines Gutachtens über seine Fahreignung aufgefordert. Da er dem nicht nachkam, wurde seine Fahrerlaubnis entzogen.

 

03.02.2017