15.09.2015 - Kündigung wegen Altersrente ? Diskriminierungsverbot ! lt. Bundesarbeitsgericht

Kündigung wegen Rente?

Gegen das Diskriminierungsverbot verstößt ein Arbeitgeber, der einem Arbeitnehmer allein deswegen kündigt, weil der Arbeitnehmer Altersrente beantragen könnte. Die Kündigung ist somit unwirksam.  Dies gilt auch in Kleinbetrieben laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom  23.07.2015, 6 AZR 457/14.

 Es gibt keine gesetzliche Regelung, wonach der Arbeitnehmer, der eine gesetzliche Altersrente beziehen könnte, aus diesem Grund automatisch bzw. von Gesetzes wegen sein Arbeitsverhältnis verliert.

Fehlt also  in einem Arbeitsvertrag eine Rentenklausel, die regelt, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des Rentenalters automatisch endet, so darf und muss  der Arbeitnehmer weiterarbeiten. Dies gilt auch, wenn kein auf das Arbeitsverhältnis anwendbarer Tarifvertrag  existiert, der eine entsprechende Rentenklausel enthält.

Will also der Mitarbeiter sein Arbeitsverhältnis zugunsten seiner Rente aufgeben, so muss er  kündigen oder einen Aufhebungsvertrag schließen.