24.09.2015 : Verbindlichkeit vorbehaltlos gezahlter Sonderzahlungen mit Vergütungscharakter : BAG vom 13.05.2015, AZR 266/14

Koblenz, den 24.09.2015

 

Zusätzliche Entgeltleistungen (Gehaltsleistungen), die so genannten Sonderzahlungen, sollen als Motivationsanreiz zu höheren Leistungen der  Arbeitnehmer dienen.

Diese grundsätzlich freiwilligen Zahlungen sind im Wesentlichen Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld,  Urlaubsabgeltungen und Gewinnbeteiligungen etc.

Grundsätzlich gibt es hierauf keinen rechtlichen Anspruch. Vielmehr handelt es sich bei diesen Leistungen um eine Anerkennung der bisherigen Leistungen, der Betriebstreue und/oder der  Loyalität des Mitarbeiters. Letztlich stellen sie auch eine Motivation für künftige Aufgaben dar.

Das BAG  hat jedoch in seinem Urteil von 13.05.2015 entschieden, dass  sich aus Sonderzahlungen, die vom Arbeitgeber jeweils zum Jahresende dreimal in Folge geleistet  wurden, ein Anspruch auf fortlaufende Zahlung entwickeln kann, auch wenn die Zahlungen in unterschiedlicher Höhe erfolgten.

Wie das Gericht ausführte, gelte dies dann, wenn die Zahlungen vorbehaltlos erfolgten und Vergütungscharakter hätten. Dies sei regelmäßig der Fall, wenn die Zahlungen dazu geeignet seien, quantitative oder qualitative Ziele zu erreichen, sie zudem einen  hohen Anteil der gesamten Vergütung des Arbeitgebers darstellen und die Zahlungen in der Weise erbracht werden, dass der Arbeitnehmer für diese nicht zusätzliche Leistungen erbringen müsse und schließlich der Betrag der Zahlung vom Betriebsziel des Arbeitgebers abhänge. Liegen diese Voraussetzungen sämtlich vor, so sind nach dem BAG die zusätzlichen Zahlungen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer als Sonderzahlungen zu verstehen, die einen Anspruch auf fortlaufende Zahlung begründen.